inps.de-DNS-IP-BLACKLIST

Ihre IP-Adresse 54.224.75.101 ist nicht gelistet.

Informationen zur Entfernung von IP-Adressen aus der inps.de-DNSBL


Diese Seite soll Sie darüber informieren, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine IP-Adresse aus der inps.de-DNSBL entfernt werden kann. Zudem wird im Folgenden erklärt, warum eine Entfernung aus unserer DNSBL nicht generell kostenfrei ist.

Vorhaltezeit


IP-Adressen bleiben derzeit so lange eingetragen, bis eine Austragung durch uns oder über die Austragungsseite erfolgt. Dies ist möglich:
Einen Anwalt benötigen Sie für eine Austragung bei uns übrigens nicht. Wir setzen auf Dialog: Haben Sie niemals Spam verschickt und meinen, dass der Eintrag fehlerhaft erfolgte, kontaktieren Sie uns bitte (vorzugsweise per Telefax); unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Meldung eines Falscheintrages


Die Austragungsseite bietet die Möglichkeit, eine IP-Adresse in der inps.de-DNSBL als Falscheintrag an uns zu melden. Diese Option steht allerdings nur zur Verfügung, wenn die IP-Adresse zum Eintragungszeitpunkt in weniger als drei anderen DNSBLs eingetragen war. Wir prüfen jede Meldung so schnell als möglich und entfernen einen Falscheintrag umgehend gebührenfrei.

Eine IP-Adresse ist ein Falscheintrag, wenn die IP-Adresse durch eine Fehlerkennung unserer Filtersysteme in die Blacklist eingetragen wurde. Das bedeutet, eine E-Mail, die eigentlich keine unerwünschte Massenmail ist, wurde fälschlicherweise als Spam erkannt.

Sie können prüfen, welche E-Mail zur Eintragung bei uns geführt hat und selbst ermitteln, wie chancenreich eine Falscheintragsmeldung in Ihrem Fall ist. Wurde Spam korrekt erkannt und die IP-Adresse somit berechtigterweise eingetragen, werden wir die IP-Adresse nur in sehr seltenen Ausnahmefällen entfernen.

Warum ist die Austragung nicht generell gebührenfrei?


Der erste Grund ist, dass Spammer die von ihnen missbrauchten IP-Adressen nicht einfach austragen können. Dies wird durch die Kostenhürde effektiv verhindert.

Natürlich ist durch die Austragungsgebühr auch sichergestellt, dass die inps.de-DNSBL unabhängig und werbefrei bleibt und diese Dienste damit auf lange Sicht zuverlässig erbracht werden können.

Die Austragungsgebühr steigt geringfügig pro Ereignis (Eintragung, Empfangen einer Spam-E-mail, Abweisung durch unseren Mailserver) an (aktuell um EUR 0,25 pro Vorgang). Wurden beispielsweise von einer IP-Adresse 5 Spam-E-mails registriert, so bedeutet dies: 1 Ereignis für die Eintragung, sowie 4 Ereignisse für die registrierten Spam-E-mails. In diesem Beispiel wären also EUR 12,00 für eine vorzeitige Sofortaustragung zu zahlen.

Wir freuen uns über jeden Zahlungseingang sehr, zwingen Sie jedoch nicht, Geld für eine Austragung zu zahlen.

Es ist immer furchtbar, wenn wir mit Erpressern in einen Topf geworfen werden, die ja schließlich schwere Straftäter sind. Wollen Sie uns partout nicht (finanziell) unterstützen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Die notwendigen Daten finden Sie im Impressum. Sicher lässt sich so eine schnelle Lösung finden.

Nach Ablauf der auf der Austragungsseite angegebenen Haltezeit ist die Austragung sowieso absolut gebührenfrei, sofern sich die IP-Adresse nicht noch in anderen Blacklists befindet; welche Blacklisteinträge die kostenfreie Austragung verhindern, steht ebenfalls auf der Austragungsseite. Sie können dann bei diesen Blacklists eine Austragung beantragen und Ihre IP anschließend aus der inps.de-DNSBL entfernen.