inps.de-DNS-IP-BLACKLIST

Ihre IP-Adresse 38.107.191.98 ist nicht gelistet.

Informationen zur Entfernung von IP-Adressen aus der inps.de-DNSBL


Diese Seite soll Sie darüber informieren, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine IP-Adresse aus der inps.de-DNSBL entfernt werden kann. Zudem wird im Folgenden erklärt, warum eine Entfernung aus unserer DNSBL nicht generell kostenfrei ist.

Vorhaltezeit


IP-Adressen bleiben derzeit so lange eingetragen, bis eine Austragung durch uns oder über die Austragungsseite erfolgt. Dies ist möglich:
Belästigen Sie uns nicht mit der Androhung rechtlicher Schritte! 10 Euro sind nichts im Vergleich zu einem langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozess.
Unsere Aktivitäten sind zudem absolut legal. Wir haben Sie schließlich nicht gezwungen, Spam an uns zu schicken und wenn Sie für die Austragung eines korrekten Eintrages nicht bezahlen möchten, warten Sie einfach, bis die IP-Adresse kostenfrei austragbar ist.


Meldung eines Falscheintrages


Die Austragungsseite bietet die Möglichkeit, eine IP-Adresse in der inps.de-DNSBL als Falscheintrag an uns zu melden. Diese Option steht allerdings nur zur Verfügung, wenn die IP-Adresse zum Eintragungszeitpunkt in weniger als drei anderen DNSBLs eingetragen war. Wir prüfen jede Meldung so schnell als möglich und entfernen einen Falscheintrag umgehend gebührenfrei.

Eine IP-Adresse ist ein Falscheintrag, wenn die IP-Adresse durch eine Fehlerkennung unserer Filtersysteme in die Blacklist eingetragen wurde. Das bedeutet, eine E-Mail, die eigentlich keine unerwünschte Massenmail ist, wurde fälschlicherweise als Spam erkannt.

Sie können prüfen, welche E-Mail zur Eintragung bei uns geführt hat und selbst ermitteln, wie chancenreich eine Falscheintragsmeldung in Ihrem Fall ist. Wurde Spam korrekt erkannt und die IP-Adresse somit berechtigterweise eingetragen, werden wir die IP-Adresse nur in sehr seltenen Ausnahmefällen entfernen.

Warum ist die Austragung nicht generell gebührenfrei?


Der erste und auch der Hauptgrund ist, dass Spammer die von ihnen missbrauchten IP-Adressen nicht einfach austragen können. Dies wird durch die Kostenhürde effektiv verhindert.

Zweitens ist Spam ein zeit- und kostenintensives Problem. E-Mails müssen sortiert, die Spamfilter ständig angepasst sowie Ein- und Austragungen kontrolliert werden, damit die inps.de-DNSBL weiterhin zuverlässig bleibt und unsere Systeme schützt. Für diesen immensen Aufwand lassen wir uns entschädigen.

Seit 25.08.2010 steigt daher auch die Austragungsgebühr pro Ereignis (Eintragung, Empfangen einer Spam-E-mail, Abweisung durch unseren Mailserver) um EUR 0,50 an. Gingen beispielsweise von einer IP-Adresse 5 Spam-E-mails ein, so bedeutet dies: 1 Ereignis für die Eintragung, sowie 4 Ereignisse für die zu bearbeitenden Spam-E-mails. In diesem Beispiel wären also EUR 12,50 für eine Sofortaustragung zu zahlen.

Nicht selten wird uns der unverhältnismäßige Vorwurf der Erpressung gemacht, was lediglich die mangelnde Einsicht der Betroffenen widerspiegelt. Getreu dem Motto: "Oh, Tausende Spam-E-Mails... Offenes Relay... Weil ich diesen kleinen Fehler... Naja, war ja ein Versehen, das kann schon mal passieren...!"

Wir freuen uns über jeden Zahlungseingang sehr, zwingen Sie aber nicht, Geld für eine Austragung zu zahlen. Nach 30 Tagen ist eine Sofortaustragung absolut gebührenfrei, wenn sich die IP-Adresse nicht noch in mind. drei weiteren DNSBLs mit kurzen Entfernungszeiten (ca. 7 Tage) befindet; benötigen Sie eine Sofortaustragung früher, sollte es Ihnen schon 10 Euro wert sein, noch dazu, wo Sie unsere kostbare Zeit durch Ihr Missgeschick beansprucht haben. Hat einer Ihrer Kunden dafür gesorgt, dass Ihr E-Mail-Server hier eingetragen ist, so können Sie die Kosten doch sicher an ihn weiterreichen, denn er war letztlich nicht umsichtig genug.